Ein Blick in die Akten von Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch.
Von und mit Rechtsanwältin Stephanie Beyrich.
Von und mit Rechtsanwältin Stephanie Beyrich.
Anti-Presse-Gesetz in Schleswig-Holstein?
Verwaltungsakt? Realakt? Oder eher "Egalakt" für die Pressefreiheit?
27.05.2026 13 min
Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch
Diesmal: Verschlimmbessert Schleswig-Holstein beim Thema Pressefreiheit und Transparenz?
Ach dafür war es gut, in der Uni zu lernen, was der Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Realakt ist!
Vielleicht erinnert Ihr Euch an die Episode "Tschüss, schnelle Presseauskunft!" v. 17.10.2025.
Das OVG Schleswig-Holstein hatte mal eben eine seit über 60 Jahren bestehende Rechtssprechungspraxis über Bord geworfen. Der landespresserechtliche Auskunftsanspruch sollte jetzt ein Verwaltungsakt sein. Effekt:
Mehr Warterei für die Presse, mehr Arbeit für Behörden.
Wir fanden: Eigentlich sagt man ja eher in Hamburg "Tschüss", jetzt aber auch in Schleswig-Holstein.
Das Ganze geht nun in eine neue Runde: Ein Gesetzgebungsverfahren! Da kann man mal sehen, was ein Anwalt mit einem spannenden Fall so alles auslösen kann!
Wird jetzt alles gut? Nicht doch!
Schleswig-Holstein hat sich überlegt, dass man es doch ruhig beim Verwaltungsakt belassen könnte. Dafür streicht man einfach das Vorverfahren. Mit der Konsequenz, dass die Presse stets sofort eine mit Kosten verbundene Klage erheben müsste.
Kirsche auf der Sahnehaube: Unternehmen in privater Hand können keine Verwaltungsakte erlassen. Sind damit z.B. Energieträger raus aus der Verantwortung? Und beißt sich das nicht mit einer Entscheidung des BGH? Der hatte nämlich schon festgestellt, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch sich auch gegen Unternehmen in privater Rechtsform richtet, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden.
Und nun?
Zum Glück hat sich Chistoph im Rahmen der Expertenanhörung auch im Gesetzgebungsverfahren zu Wort gemeldet. Es bleibt spannend!
Shownotes:
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Mehr Warterei für die Presse, mehr Arbeit für Behörden.
Wir fanden: Eigentlich sagt man ja eher in Hamburg "Tschüss", jetzt aber auch in Schleswig-Holstein.
Das Ganze geht nun in eine neue Runde: Ein Gesetzgebungsverfahren! Da kann man mal sehen, was ein Anwalt mit einem spannenden Fall so alles auslösen kann!
Wird jetzt alles gut? Nicht doch!
Schleswig-Holstein hat sich überlegt, dass man es doch ruhig beim Verwaltungsakt belassen könnte. Dafür streicht man einfach das Vorverfahren. Mit der Konsequenz, dass die Presse stets sofort eine mit Kosten verbundene Klage erheben müsste.
Kirsche auf der Sahnehaube: Unternehmen in privater Hand können keine Verwaltungsakte erlassen. Sind damit z.B. Energieträger raus aus der Verantwortung? Und beißt sich das nicht mit einer Entscheidung des BGH? Der hatte nämlich schon festgestellt, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch sich auch gegen Unternehmen in privater Rechtsform richtet, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden.
Und nun?
Zum Glück hat sich Chistoph im Rahmen der Expertenanhörung auch im Gesetzgebungsverfahren zu Wort gemeldet. Es bleibt spannend!
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