Fix und Foxi, der BND und die Nazis
Was ist eigentlich ein "In-camera-Votum"?
14.05.2025 11 min
Zusammenfassung & Show Notes
Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch.
Diesmal: Asterix und Obelix als Arier???
Rolf Kauka war nicht nur der Erfinder von Fix und Foxi, sondern wohl auch informeller Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, der in Italien sogar einen Auslandsstützpunkt des BND einrichten wollte. Was Kauka auch hatte: NS-Vergangenheit. Mit seinem verlag erwarb er die Lizenzrechte an Asterix und Obelix für Deutschland und wollte eine "arische" Variante des Comics herausbringen. Das kam beim jüdischen Lizengeber eher weniger gut an.
Und der Fall? Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Rechtsgrundlage: Bundesarchivgesetz. Behörden sind nämlich hiernach verpflichtet, Unterlagen dem Bundesarchiv zur Verfügung zu stellen. Unterlassen sie dies, führt das zu einem einklagbaren Direktanspruch. So war es jedenfalls bis zu einer Gesetzesänderung. Die Auslegung dieses Gesetzes ist jedoch umstritten. Und Christoph sieht alles ganz anders als das Bundesverwaltungsgericht!
Bleibt die Frage: wie landeten wir am Ende bei "Lobotomie"?
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Bericht bei Beck aktuell
Bericht in der FAZ
Bericht bei urheberrecht.org
Mehr über Rolf Kauka auf Wikipedia
Mehr über Fix und Foxi auf Wikipedia
Plaudern mit Partsch auf YouTube
Plaudern mit Partsch auf Instagram
Steffi auf LinkedIn
Steffi auf Mastodon
Steffi auf Bluesky
Christoph auf LinkedIn
Christoph in seiner Kanzlei
Diesmal: Asterix und Obelix als Arier???
Rolf Kauka war nicht nur der Erfinder von Fix und Foxi, sondern wohl auch informeller Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, der in Italien sogar einen Auslandsstützpunkt des BND einrichten wollte. Was Kauka auch hatte: NS-Vergangenheit. Mit seinem verlag erwarb er die Lizenzrechte an Asterix und Obelix für Deutschland und wollte eine "arische" Variante des Comics herausbringen. Das kam beim jüdischen Lizengeber eher weniger gut an.
Und der Fall? Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Rechtsgrundlage: Bundesarchivgesetz. Behörden sind nämlich hiernach verpflichtet, Unterlagen dem Bundesarchiv zur Verfügung zu stellen. Unterlassen sie dies, führt das zu einem einklagbaren Direktanspruch. So war es jedenfalls bis zu einer Gesetzesänderung. Die Auslegung dieses Gesetzes ist jedoch umstritten. Und Christoph sieht alles ganz anders als das Bundesverwaltungsgericht!
Bleibt die Frage: wie landeten wir am Ende bei "Lobotomie"?
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Bericht bei Beck aktuell
Bericht in der FAZ
Bericht bei urheberrecht.org
Mehr über Rolf Kauka auf Wikipedia
Mehr über Fix und Foxi auf Wikipedia
Plaudern mit Partsch auf YouTube
Plaudern mit Partsch auf Instagram
Steffi auf LinkedIn
Steffi auf Mastodon
Steffi auf Bluesky
Christoph auf LinkedIn
Christoph in seiner Kanzlei
Lasst gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!
Eure
Steffi Beyrich
Mehr spannende Gespräche von mir gibt es hier:
Samt vs. Seide: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel
Samt vs. Seide: Podcast
Samt vs. Seide: Vodcast
Demnächst:
All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?
All Eyes On: Podcast
All Eyes On: Vodcast
Eure
Steffi Beyrich
Mehr spannende Gespräche von mir gibt es hier:
Samt vs. Seide: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel
Samt vs. Seide: Podcast
Samt vs. Seide: Vodcast
Demnächst:
All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?
All Eyes On: Podcast
All Eyes On: Vodcast
Feedback geben
Dir gefällt der Podcast und Du möchtest das mal loswerden? Du hast Tipps für neue Themen oder magst über den Inhalt bestimmter Folgen diskutieren? Dann wähle im Formular die jeweilige Episode aus und schreib uns eine Nachricht. Vielen Dank für Dein Feedback!