Update zu den "Judenkonten" bei der Sparkasse in Hagen
#neverendingstory - Der Kampf geht weiter
27.08.2025 12 min
Video zur Episode
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Zusammenfassung & Show Notes
Es ist noch nicht vorbei!
Ein Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch.
Diesmal: Nichtzulassungsbeschwerde des Enkels läuft, parallel Auskunftsklage eines Journalisten. Da geht noch was!
Das Verfahren um die Auskunft zu den "Judenkonten" gegen die Sparkasse an der Volme und Ruhr bleibt spannend. Die Berufung des Enkels vor dem OLG Hamm war leider nicht erfolgreich, die Revision wurde ebenfalls nicht zugelassen. Aber die Nichtzulassungsbeschwerde läuft, denn so leicht gibt Christoph nicht auf.
Parallel vertritt er einen Journalisten, der ebenfalls AUskunft begehrt. Im einstweiligen Rechtsschutz hat es nicht geklappt, aber die Hauptsache läuft! Und die ist ganz schön tricky!
Zunächst hat Christoph Auskunft verlangt. Das lief nicht besonders gut. Aber: Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Anspruch auf Auskunft manchmal in einen Anspruch auf Einsicht wandeln. Man muss aber auch hierfür Fragen stellen, was irgendwie der Catch 22 des Verfahrens ist. Die Fragen müssen nämlich nicht anders zu beantworten sein, als durch Einsicht in die Akten. Und wie lautet die Antwort, wenn das OVG fragt, ob man die Sache nicht verloren geben wollte? Für Christoph eindeutig: Nö! Nicht in dieser Sache und nicht, so lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Es geht also weiter und für die Sparkasse läuft gerade eine wichtige Frist ab. Und da besinnt sie sich plötzlich auf Persönlichkeitsrechte derer, die seinerzeit (also in den Jahren 1939 bis 1945) evtl. auf Seiten der Sparkasse beteiligt waren. Okay, tell me! Postmortaler Persönlichkeitsschutz?
Ein unglaublicher Fall.
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Christoph in seiner Kanzlei
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Zunächst hat Christoph Auskunft verlangt. Das lief nicht besonders gut. Aber: Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Anspruch auf Auskunft manchmal in einen Anspruch auf Einsicht wandeln. Man muss aber auch hierfür Fragen stellen, was irgendwie der Catch 22 des Verfahrens ist. Die Fragen müssen nämlich nicht anders zu beantworten sein, als durch Einsicht in die Akten. Und wie lautet die Antwort, wenn das OVG fragt, ob man die Sache nicht verloren geben wollte? Für Christoph eindeutig: Nö! Nicht in dieser Sache und nicht, so lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
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Eure
Steffi Beyrich
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Demnächst:
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