Doch! Nein! Bundesverfassungsgericht!
Die Uno Reverse-Karte gegen die Staatsanwaltschaft
24.09.2025 13 min
Zusammenfassung & Show Notes
Wieder und wieder läuft Christoph vor eine Wand, wenn er versucht, für seine Mandanten, also Journalisten, die Namen von Anwälten von der Staatsanwaltschaft zu erfragen.
Diesmal:
Genau, Ihr erinnert Euch. Wir hatten dazu schon 2 Fälle.
Jetzt hat Christoph die Faxen dicke und geht nach Karlsruhe.
Was Christoph bewegt: Das Rechercherecht der Presse ist verfassungsrechtlich geschützt.Was mich bewegt: Beschneidet die Staatsanwaltschaft nicht die betroffenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in ihrer Berufsausübung? Sollten die Anwältinnen und Anwälte nicht selbst entscheiden, ob sie sich äußern oder nicht? Und zwar gemeinsam mit den Mandanten? Und warum fragt man nicht mal bei den Verteidigerinnen und Verteidigern nach? Wär doch auch ne Option...
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Fall 2: Der Büergermeister und sein geheimer Verteidiger
Fall 1: Pressefreiheit kontra Mandatsgeheimnis
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Christoph auf LinkedIn
Christoph in seiner Kanzlei
Samt vs Seide Der Vodcast: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema
NEU NEU NEU: Jura & Trash Mit uns erlebst Du Recht völlig anders!
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Genau, Ihr erinnert Euch. Wir hatten dazu schon 2 Fälle.
Jetzt hat Christoph die Faxen dicke und geht nach Karlsruhe.
Was Christoph bewegt: Das Rechercherecht der Presse ist verfassungsrechtlich geschützt.Was mich bewegt: Beschneidet die Staatsanwaltschaft nicht die betroffenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in ihrer Berufsausübung? Sollten die Anwältinnen und Anwälte nicht selbst entscheiden, ob sie sich äußern oder nicht? Und zwar gemeinsam mit den Mandanten? Und warum fragt man nicht mal bei den Verteidigerinnen und Verteidigern nach? Wär doch auch ne Option...
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Eure
Steffi Beyrich
Mehr spannende Gespräche von mir gibt es hier:
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10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel
Samt vs. Seide: Podcast
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Demnächst:
All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?
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